Asset-Deal
Form eines Kaufs, bei dem die z.B. die Rechte an der Photovoltaik-Anlage, einzeln erworben und auf den Käufer übertragen werden.
Dienstbarkeit
dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache; mit einer Dienstbarkeit gewähren Sie einer anderen Person das Recht, Ihr Grundstück oder das darauf stehende Gebäude zu nutzen.
Direktvermarktung
Verkauf von Strom über ein Marktprämienmodell an einen Direktvermarkter; je nach Anlage verpflichtend oder optional.
Einspeisevergütung
vom Netzbetreiber bezahlte Vergütung für die Einspeisung der regenerativ gewonnenen Energie.
Einspeisevertrag
vertragliche Regelung zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber über die Stromabnahme und Einspeisevergütung.
Ertrag
bestimmt wesentlich den Wert und die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage (gewonnene Energie einer Solaranlage). Der Ertrag ist das Produkt aus Leistung und Zeit. Die Einheit wird in Wh (Wattstunden) oder kWh (Kilowattstunden) angegeben.
EVU
Energieversorgungsunternehmen (Energielieferanten und Netzbetreiber).
Garantie
Vom Hersteller garantierte Laufzeit der Solaranlage (in der Regel min. 20 Jahre).
kwh
Kilowattstunde (Maßeinheit der Arbeit).
kwp
Kilowattpeak (Spitzenleistung einer Solarstromanlage).
Leistung
elektrische Energie, die in einer bestimmten Zeit geliefert wird (Einheit in W (Watt) oder kW (Kilowatt)).
Leistungsverlust pro Jahr
auch Degradation genannt, bezeichnet die Leistungsminderung von Photovoltaikmodulen im Laufe der Zeit. Üblich ist die Annahme von 0,5 % Leistungsverlust pro Jahr >> Nach zehn Jahren liegt der Wirkungsgrad noch bei über 95 %.
Share-Deal
Der Share Deal ist neben dem Asset Deal eine Form des Unternehmenskaufs. Hierbei erwirbt der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft.
spezifischer Ertrag
Energie, die mit der installierten Leistung in einer bestimmten Zeitspanne produziert wurde. Entspricht der Angabe kWh pro kWp einer Solaranlage >> erlaubt den Vergleich von Anlagen verschiedener Größe.
Wechselrichter
Bauteil, welches Gleichstrom (DC) in netzkonformen Wechselstrom (AC) umwandeln kann.
Direktvermarktung von Solarstrom
Was ist Direktvermarktung?
Im Rahmen der Direktvermarktung wird der Solarstrom nicht an den Netzbetreiber abgegeben, sondern an einen Dritten verkauft. Dabei unterscheidet man die verpflichtende und die freiwillige Direktvermarktung:
Die verpflichtende Direktvermarktung gilt für Anlagen mit mehr als 500 kW Leistung, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Seit dem 1.1.2016 müssen neue Anlagen bereits ab 100 kW in die Direktvermarktung. Für alle anderen Anlagen ist die Teilnahme an der Direktvermarktung freiwillig.
Die meisten Solaranlagenbetreiber beauftragen spezialisierte Dienstleister mit dem Verkauf ihres Stroms - die Direktvermarkter. So vermeiden sie zusätzlichen administrativen Aufwand und schließen Risiken aus, die mit dem Handel verbunden sind.
Übrigens: Wer eine laufende Solaranlage erwirbt, die sich in der freiwilligen Direktvermarktung befindet, kann problemlos wieder zur Vergütung nach EEG wechseln.
So funktioniert Direktvermarktung
Die Direktvermarktung funktioniert in Deutschland nach dem Marktprämienmodell:
Die Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom fällt weg. Der beauftragte Direktvermarkter kauft dem Betreiber den Strom ab und zahlt ihm einen vertraglich vereinbarten Preis – in der Regel den „Marktwert“ des Stroms. Dieser entspricht dem durchschnittlichen Börsen-Stundenpreis für Solarstrom des Vormonats. Der Verteilnetzbetreiber zahlt ergänzend die „gleitende Marktprämie“. Sie gleicht die Differenz zwischen dem Marktwert und der weggefallenen EEG-Vergütung aus, so dass der Betreiber durch die Direktvermarktung keine Einbußen hat. Die „Managementprämie“ in Höhe von 0,4 Cent pro kWh erhält der Anlagenbetreiber bei der freiwilligen Direktvermarktung zusätzlich zu Marktprämie und Marktwert (sie entsprechen gemeinsam dem EEG-niveau). Die Managementprämie macht den Zusatzerlös aus. Bei der verpflichtenden Direktvermarktung ist die Managementprämie bereits eingepreist und somit kein Zusatzerlös.
Ebenso wie der Anspruch auf die EEG-Vergütung besteht der Anspruch auf die Marktprämie (und damit auch auf die Managementprämie) für 20 Jahre. Bei der Vielzahl von Anlagen, die nicht an den Ausschreibungen teilnehmen müssen, kommt noch das Jahr der Inbetriebnahme hinzu.
Kosten der Direktvermarktung
Für Betreiber mit Anlagen in der Direktvermarktung entstehen im Wesentlichen zwei Arten zusätzlicher Kosten:
Einerseits vergütet der Betreiber seinen Direktvermarkter für die Handelsaktivitäten und das Prognoserisiko. In der Regel wird dafür ein Teil der Zusatzeinnahmen aus der Managementprämie einbehalten. Andererseits gibt das EEG vor, dass alle Anlagen, die sich in der Direktvermarktung befinden, fernsteuerbar sein müssen. Um die Fernsteuerbarkeit zu ermöglichen, werden die Anlagen mit einer zusätzlichen Fernsteuerungstechnik ausgestattet. Die Kosten für diese Technik trägt der Anlagenbetreiber ebenso wie die laufenden Kosten für die Datenübertragung (z.B. für einen Mobilfunkanschluss).
Welche zusätzlichen Risiken Gibt es?
Wenn der Betreiber einen Direktvermarkter beauftragt, übernimmt dieser alle mit dem Handel verbundenen Risiken. Auch das Ausfallrisiko (die Einnahmen eines Monats könnten verloren gehen, wenn der Direktvermarkter den Strom zwar verkauft aber dann vor der Auszahlung insolvent wird) wird in der Regel durch Bürgschaften abgesichert. Dennoch ist es ratsam, sich davon zu überzeugen, dass der Direktvermarkter hochwertige Wetter- und Ertragsprognosen erstellen kann und finanziell möglichst gut aufgestellt ist.
Wann lohnt sich die freiwillige Direktvermarktung?
Für einen Betreiber ist entscheidend, ob die Mehrerlöse durch die freiwillige Direktvermarktung höher sind als die Mehrkosten. Der Errichter oder Käufer einer neuen Anlage, die zur Direktvermarktung verpflichtet ist, hat dagegen keine Wahl. Die Mehrerlöse ergeben sich aus der Managementprämie (aktuell 0,4 Cent pro kWh).
Die Mehrkosten umfassen die Vergütung des Direktvermarkters, die (auf die Lebensdauer der Anlage umgelegten) Kosten für die Fernsteuertechnik sowie die Telekommunikationskosten.
Der Aufwand für die Installation der Fernsteuertechnik und die Kosten der Internetverbindung sind bei kleineren Anlagen ebenso hoch wie bei größeren Installationen. Deswegen ist eine bestimmte Anlagenleistung notwendig, damit sich die freiwillige Direktvermarktung lohnt. Eine pauschale Größengrenze gibt es aber nicht.